QUALIFIKATION
Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V.
"Mitglieder können Einzelpersonen und Gesellschaften werden, die nachhaltig eine hauptberufliche oder überwiegende Tätigkeit als Immobilienverwalter ausüben, unternehmerisch mit Fragen der Immobilienverwaltung unmittelbar und mittelbar befasst sind, oder in sonstiger Weise den Verbandszweck fördern.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Vorlage einer Selbstauskunft, aus der Umfang und Art der Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft sowie seine Qualifikation ersichtlich sind. Für die Aufnahme ist ein Beschluss des Vorstandes unseres Verbandes nötig."
IHK Zulassung
Ich verfüge über die gesetzlich seit 01.03.2019 vorgeschriebene Zulassung durch die IHK und erfülle somit alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Voraussetzungen (Vermögenschadenhaftpflicht mit 500.000 EUR Deckungssumme pro Schaden u.a.).